E-Voting erfolgreich getestet

Die Schweizer E-Voting-Systeme wurden für die Abstimmung vom 11. März 2012 wiederum eingesetzt. Gemäss offizieller Medienmitteilung der Bundeskanzlei gab es diesmal eine kleine Panne: "[...] Eine stimmberechtigte Person aus dem Kanton Luzern konnte unbeabsichtigt ihre Stimme zweimal abgeben. Dies wurde vom Genfer Monitoringssystem sofort erkannt und professionell behoben. Das Stimmgeheimnis wurde dabei nicht verletzt. Der Zwischenfall hat keine Auswirkungen auf das Resultat der Abstimmung." Die Stellungnahme Genfs findet man hier (auf Französisch).