Österreichs Verfassungsgerichtshof hebt E-Voting auf

Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Bestimmungen über das E-Voting zur Studentenvertretung ÖH aufgehoben (Entscheid). Die entsprechende Verordnung sei nicht ausreichend detailliert und damit rechtswidrig. Weiter unten steht: "Die Wahlordnung müsse dafür sorgen, dass das E-Voting sowohl für den Einzelnen nachvollziehbar als auch für die Wahlbehörden überprüfbar ist." Interessant. Den genauen Wortlaut dieser Notiz findet man bei heise online.